Mit Erwerb der Eintrittskarte stimmt der Vertragspartner den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Sie gelten zwischen dem Teilnehmer der Veranstaltung „PHNX Rising Festival 2022“, nachfolgend „Vertragspartner“ genannt, und der PHNX Records GmbH & Co. KG, als „Veranstalter“.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der PHNX Records GmbH & Co. KG (Hegnenbergstr. 24, 85055 Ingolstadt) regeln den Kauf von Eintrittskarten (Weekend-Tickets, Tages-Tickets und Special-Tickets) für das PHNX Rising Festival 2022 (nachfolgend: „Veranstaltung“), deren Lieferung und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Ausschließlichkeit der AGB
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für die PHNX Records GmbH & Co. KG unverbindlich, soweit deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Dies gilt auch, wenn die PHNX Records GmbH & Co. KG der Geltung von Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widerspricht oder ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Vertragsschluss
Durch Klicken des entsprechenden „Kaufen-Button“ bzw. der entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschrifteten Schaltfläche auf der Internetseite der PHNX Records GmbH & Co. KG oder auf den Seiten einer mit dem Vertrieb beauftragten Vorverkaufsstelle gibt der Vertragspartner ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb einer Eintrittskarte ab und akzeptiert die Geltung dieser AGB. Erst durch Zusendung der Bestätigungs-E-Mail der PHNX Records GmbH & Co. KG oder der Übersendung der Transaktionsnummer/Bestellnummer/Ordernummer der beauftragten Vorverkaufsstelle kommt ein Vertrag zwischen dem Vertragspartner und der PHNX Records GmbH & Co. KG zustande.
Gesonderter Vertrag mit der Vorverkaufsstelle
Erfolgt der Verkauf über eine beauftragte Vorverkaufsstelle, wird über den Vorverkauf und die damit verbundenen Dienstleistungen zwischen der jeweiligen Vorverkaufsstelle und dem Vertragspartner ein gesonderter Vertrag geschlossen. Die PHNX Records GmbH & Co. KG ist nicht Partei dieses gesonderten Vertrages.
Kein Fernabsatz-Widerrufsrecht
Beim Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen an einem festgelegten Termin oder Zeitraum besteht kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer 3 („Vertragsschluss“) bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Preise und Gebühren
Der Preis für die angebotenen Eintrittskarten umfasst die jeweils gültige Mehrwertsteuer und die Vorverkaufsgebühr der PHNX Records GmbH & Co. KG, jedoch keine weiteren Vorverkaufsgebühren wie z.B. System- oder Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren werden im Verkaufsvorgang gesondert ausgewiesen. Je nach gewählter Versandoption können zusätzlich Versandkosten entstehen.
Zahlung
Die Zahlung des Gesamtpreises inklusive aller Gebühren und Kosten ist sofort nach Zugang der Bestätigungsmail fällig.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags bleiben die Eintrittskarten Eigentum der PHNX Records GmbH & Co. KG. Wird die Zahlung nicht durchgeführt oder rückbelastet, hat die PHNX Records GmbH & Co. KG beim Versand von gedruckten Eintrittskarten Anspruch auf Rücksendung von bereits versendeten Eintrittskarten bzw. bei der Ausstellung elektronischer Tickets auf die Löschung der Daten zur Zutrittslegitimation.
Lieferung, Gefahrübergang
Der Versand von Eintrittskarten erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an die von ihm angegebene Adresse. Mit der Übergabe der Eintrittskarten an den Frachtführer (z.B. die Post), geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Für Verzögerungen haftet die PHNX Records GmbH & Co. KG nur, wenn sie diese Verzögerungen zu vertreten hat.
Der Versand von Eintrittskarten kann auch elektronisch erfolgen. Der Versand erfolgt dann mittels E-Mail an die vom Käufer genannten E-Mail-Adresse. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Versand von gedruckten Eintrittskarten.
Prüfungs- und Rügepflicht
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die erhaltenen Eintrittskarten und Eintrittsdaten unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von fünf Werktagen gegenüber der PHNX Records GmbH & Co. KG mindestens in Textform (also z.B. per E-Mail) zu rügen. Bei Beanstandungen, die der Vertragspartner bei durchschnittlich gründlicher Prüfung hätte erkennen können, sind Rügen nach Ablauf dieser fünf Werktage ausgeschlossen.
Informationspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich vor dem Antritt der Reise zum Veranstaltungsgelände auf der Internetseite www.phnx-rising.com zu informieren, ob die Veranstaltung auch wie geplant stattfindet. Dies umfasst auch die Pflicht, sich fortlaufend über die Regelungen der Hausordnung und die Sicherheits- und Hygienebestimmungen informiert zu halten.
Hausordnung, Folgen eines Verstoßes
Ergänzend gelten die Hausordnung und Sicherheits- und Hygienebestimmungen, die am Veranstaltungsgelände aushängen und auf unserer Internetseite www.phnx-rising.com in der jeweils geltenden Fassung einsehbar sind. Die Hausordnung und die Sicherheits- und Hygienebestimmungen können, z.B. aufgrund sich verändernder Sicherheitslage oder zusätzlicher, jetzt noch nicht absehbarer behördlicher Auflagen, verändert werden.
Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung oder die Sicherheits- und Hygienebestimmungen kann dem Vertragspartner der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder er des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch deswegen gegen die PHNX Records GmbH & Co. KG besteht nicht, es sei denn, die PHNX Records GmbH & Co. KG hat den Verstoß mindestens mitzuvertreten.
Mitgebrachte Speisen und Getränke
Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen ausschließlich bei Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit auf das Veranstaltungsgelände mitgenommen werden. Glasbehälter sind jedoch in jedem Fall untersagt.
Kontrollen, verbotene Gegenstände, Tiere
Taschen und Rucksäcke, die nicht größer sind als A4, dürfen mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden. Wir raten jedoch an, ausschließlich CLEARBAGS zu der Veranstaltung mitzubringen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, vor dem Einlass Kontrollen vorzunehmen. Verbotene Gegenstände müssen abgelegt oder abgegeben werden. Durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände entsteht kein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht der PHNX Records GmbH & Co. KG für diese Gegenstände.
Aus Gründen des Tierschutzes ist das Mitbringen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf das Veranstaltungsgelände nicht erlaubt.
Übertragbarkeit der Eintrittskarte nach Einlass – Personalisierung – Weiterverkauf
Grundsätzlich sind Eintrittskarten bis zum erstmaligen Eintritt auf die Veranstaltung bzw. zum Tausch in ein persönliches Festivalarmband übertragbar. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes oder nach Aufforderung durch das Ordnungspersonal ist das Festivalarmband vorzuzeigen. Unverschlossene, zerrissene, verlorengegangene oder stark beschädigte Festivalarmbänder verlieren ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Je nach Anforderung können Eintrittskarten beim Verkauf oder auf Anforderung nachträglich personalisiert werden.
Der gewerbliche Weiterverkauf der Eintrittskarten ist untersagt.
Bei Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen hat die PHNX Records GmbH & Co. KG das Recht, den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.
Änderungen des Inhalts der Veranstaltung
Eine wesentliche Änderung des Inhalts der Veranstaltung liegt vor, wenn die Änderung den Charakter der Veranstaltung mehr als nur unwesentlich ändert. Subjektive Eindrücke des Vertragspartners spielen dabei keine Rolle. Der Austausch eines oder mehrerer Künstler stellt für sich genommen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar. Bei Verhinderung oder Absage des Auftritts einzelner KünstlerInnen bemüht sich die PHNX Records GmbH & Co. KG um entsprechenden Ersatz. Ansprüche auf Rückvergütung des Ticketpreises oder Schadensersatz bestehen in diesem Fall nur, wenn die PHNX Records GmbH & Co. KG die Verhinderung der Absage zu vertreten hat.
Absage, Abbruch, Verschiebung
Wird die Veranstaltung wegen eines Umstands verschoben, abgesagt oder abgebrochen, den die PHNX Records GmbH & Co. KG oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bzw. ihr zuzurechnende Personen nicht zu vertreten haben (z.B. Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie oder höherer Gewalt), richten sich die Rechte des Vertragspartners bzw. Inhabers der Eintrittskarte nach den folgenden Regelungen:
- Die PHNX Records GmbH & Co. KG hat bei einer Absage das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. In diesem Fall behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Der Vertragspartner bzw. Inhaber der Eintrittskarte kann die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nur verlangen, wenn die Wahrnehmung des neuen Termins für ihn nachweislich unzumutbar ist.
- Wird die Veranstaltung abgesagt und nicht nachgeholt, verliert der Vertragspartner bzw. Inhaber der Eintrittskarte einen etwaigen Erstattungsanspruchs sechs Monate nach Kenntnis von der endgültigen Absage.
- Versandkosten und Service-/Vorverkaufsgebühren werden in keinem Fall erstattet, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt.
- Wird die Veranstaltung abgebrochen und befinden sich nach Ablauf einer von der PHNX Records GmbH & Co. KG gesetzten angemessenen Frist noch Gegenstände auf dem Veranstaltungsgelände, ist die PHNX Records GmbH & Co. KG berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen. Ein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht der PHNX Records GmbH & Co. KG für diese Gegenstände entsteht nicht.
Haftung
Die Haftung der PHNX Records GmbH & Co. KG, ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und anderer ihr zuzuordnenden Personen für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Haftung wegen Personenschäden oder um eine Haftung wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (dies sind die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Beauftragung Dritter). Bei fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der PHNX Records GmbH & Co. KG auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Vertragspartner hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform gegenüber der PHNX Records GmbH & Co. KG entsprechend zu erhöhen.
Besondere Regelungen wegen der COVID-19-Pandemie
Muss zum Beispiel im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie oder aus vergleichbaren Gründen wegen einer behördlichen Anordnung, einer geltenden Verordnung/eines geltenden Gesetzes oder aus Gründen des Infektionsschutzes die maximal zulässige Anzahl von Besuchern beschränkt werden und übersteigt die verkaufte Zahl an Eintrittskarten die dann zulässige Zahl von Besuchern, ist die PHNX Records GmbH & Co. KG berechtigt, Eintrittskarten in der erforderlichen Menge zu stornieren. Dies gilt sowohl für normale Eintrittskarten als auch für Tickets, die zum Besuch besonderer Bereiche (z.B. Backstage -Bereich) berechtigen.
Die PHNX Records GmbH & Co. KG wird in diesem Fall auf faire und nachvollziehbare Weise bestimmen, welche Eintrittskarten storniert werden bzw. wie eine eventuell vorzunehmende Neuverteilung von Eintrittskarten erfolgt. Für stornierte Eintrittskarten erhält der betroffene Vertragspartner einen entsprechenden Wertgutschein, wenn die PHNX Records GmbH & Co. KG für diesen Fall zu einer Ausgabe von Gutscheinen berechtigt ist. Ansonsten erhält der betroffene Vertragspartner den auf der Eintrittskarte aufgedruckten Kaufpreis erstattet. Nach Maßgabe von Ziffer 18 („Haftung“) bestehen keine weitergehenden Ansprüche des betroffenen Vertragspartners bzw. Besuchers. Auch Versandkosten und Service-/Vorverkaufsgebühren werden nicht erstattet, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt.
Die PHNX Records GmbH & Co. KG ist außerdem berechtigt, weitere behördlich angeordnete oder sinnvolle Maßnahmen durchzuführen, um Abstandsregeln und dergleichen einhalten zu können (z.B. Stehplätze in Sitzplätze umzuwandeln). Dem betroffenen Vertragspartner wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Auf dieses Rücktrittsrecht weist die PHNX Records GmbH & Co. KG in der Mitteilung über die Änderung hin und setzt eine angemessene Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist ist das dem Vertragspartner eingeräumte Rücktrittsrecht verwirkt.
Hygiene und Infektionsschutz
Um Erfordernissen der Hygiene und des Infektionsschutzes gerecht zu werden, kann die PHNX Records GmbH & Co. KG Verhaltensregeln für die Teilnehmer der Veranstaltung vorschreiben, Maßnahmen anordnen (z.B. Abstandsregeln, Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen bzw. medizinische oder FFP2-Maskenpflicht, Desinfektionsmaßnahmen, Wege-/Gehrichtungsbeschränkungen, Mengenbegrenzungen, Temperaturmessungen, Testerfordernisse) oder Zutrittsvoraussetzungen (Vorlage von Impf-/Genesenennachweisen, Tests, COVID-19-Symptomfreiheit) festlegen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Vorgaben zu beachten und ihnen Folge zu leisten.
Zum Infektionsschutz, zur Kontaktverfolgung und zum Nachweis durchgeführter Infektionsschutzmaßnahmen (Impfungen, Testungen) ist die PHNX Records GmbH & Co. KG berechtigt, die Angabe personenbezogener Daten im notwendigen Umfang zu verlangen.
Vertragspartnern bzw. Inhabern von Eintrittskarten, die diese Vorgaben nicht beachten oder ihnen nicht Folge leisten bzw. Auskünfte nicht übermitteln oder Nachweise nicht vorlegen, kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden bzw. diese Personen können des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden. Nach Maßgabe von Ziffer 18 („Haftung“) bestehen keine Ansprüche des betroffenen Vertragspartners bzw. Besuchers auf Ersatz des Kaufpreises der Eintrittskarte oder sonstiger Aufwendungen/Kosten.
Kosten für vorgeschriebene Eingangstests/andere persönliche Zutrittsvoraussetzungen
Sind zur Gewährung des Zutritts zum Gelände Coronavirus SARS-CoV-2-Tests oder vergleichbare Tests mit einem negativen Ergebnis gesetzlich oder im Hygienekonzept verbindlich vorgeschrieben, hat die teilnehmende Person die Kosten für diesen Test zu tragen. Sind zur Gewährung des Zutritts zum Gelände andere Tests, Impfungen, Bestätigungen oder Voraussetzungen verbindlich vorgeschrieben, hat die teilnehmende Person diese in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu besorgen.
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/... eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die E-Mail-Adresse der PHNX Records GmbH & Co. KG lautet info@phnx-rising.com.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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