Hausordnung der PHNX Records GmbH & Co. KG für die Besucher*Innen des PHNX Rising Festival 2022

Gültigkeit

Diese Hausordnung gilt für das gesamte zum PHNX Rising Festival gehörende Festivalgelände inklusive der Parkflächen, der Verbindungswege und der Zu- und Abgänge und für alle Personen, die diese Flächen betreten, befahren oder sonst nutzen.

Vor dem Zutritt

Schon vor dem Zutritt zum umzäunten oder sonst räumlich begrenzten Gelände, also zum Beispiel im Bereich der Parkplätze und in Warteschlangen, hat der Besucher die Regelungen dieser Hausordnung einzuhalten und sich insbesondere auch an die jeweils geltenden Hygieneregeln zu halten.

Kontrollen

Das Einlasspersonal ist berechtigt, vor dem Einlass und bei begründetem Verdacht auf dem gesamten Festivalgelände Kontrollen vorzunehmen. Verbotene Gegenstände müssen abgelegt oder abgegeben werden. Durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände entsteht kein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht der PHNX Records GmbH & Co. KG für diese Gegenstände.

Zutritt zum Gelände

Es ist verboten, das Festivalgelände ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung zu betreten. Personen, die offensichtlich betrunken, sonst berauscht oder in einem vergleichbaren Zustand sind, kann der Zutritt zum Festivalgelände verwehrt werden.

Zutritt in bestimmte Bereiche

Es ist verboten, die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Räumlichkeiten und Bereiche zu betreten.

Hausrecht

Die PHNX Records GmbH & Co. KG hat das Hausrecht inne und kann dem Besucher oder sonstigen Dritten bei Zuwiderhandlungen oder bei Missachtung der Hausordnung Platzverbot erteilen. Das Platzverbot gilt bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung. Bei einem ausgesprochenen Platzverbot verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit und der Besucher hat keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Ordnungsdienst

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Die PHNX Records GmbH & Co. KG hat dem Ordnungsdienst das Hausrecht übertragen und der Ordnungsdienst ist berechtigt, Platzverbote im Namen der PHNX Records GmbH & Co. KG auszusprechen.

Allgemeines Verhalten, gegenseitige Rücksichtnahme

Alle Beteiligten haben jederzeit die größtmögliche Rücksichtnahme gegenüber allen anderen Beteiligten, dem nahen und weiteren Umfeld des Geländes und der Umwelt zu üben. Jede Gefährdung anderer Besucher, der Künstler*innen, der Helfer*innen/arbeitenden Personen oder sonstigen Dritten, zum Beispiel durch offenes Feuer, Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeder Art, „Stagediving“ oder „Crowd-Surfing“ ist verboten.

Personen, die offensichtlich so betrunken, sonst berauscht oder in einem vergleichbaren Zustand sind, dass sie sich selbst, andere Personen oder die vorhandenen Einrichtungen gefährden oder den Ablauf der Veranstaltung über Gebühr stören, können ohne vorherige Androhung des Geländes verwiesen werden. In diesem Fall hat die betreffende Person keinen Anspruch auf Ersatz für die Eintrittskarte oder sonstigen Schadensersatz, es sei denn, der Ordnungsdienst oder andere der PHNX Records GmbH & Co. KG zuzuordnende Personen haben die betroffene Person grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch des Geländes verwiesen.

Personen mit besonderen Bedürfnissen

Auf Personen mit besonderen Bedürfnissen (Personen mit eingeschränkter Mobilität, Sehbehinderte, besonders alte oder junge Personen) ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Diskriminierungsfreiheit

Die PHNX Records GmbH & Co. KG bekennt sich zu Vielfalt, Menschlichkeit und Offenheit und verurteilt jede Form von Diskriminierung wegen des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, des Glaubens, der sexuellen Orientierung, der äußeren Erscheinung und körperlicher/geistiger Gebrechen. Mit dem Zutritt zum Gelände erkennt der Zutretende dies an und verpflichtet sich entsprechend, niemanden zu diskriminieren. Dies gilt auch für die Zurschaustellung diskriminierender Inhalte, z.B. auf Kleidungsstücken, Flaggen, Postern, Plakaten, Flyern usw.

Nachhaltigkeit

Die PHNX Records GmbH & Co. KG bekennt sich zu ökologischer Nachhaltigkeit. Mit dem Zutritt zum Gelände erkennt der Zutretende dies an und verpflichtet sich entsprechend, bei allen Belangen die ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Fahrzeuge

Es ist verboten, das Gelände mit Fahrzeugen jeder Art zu befahren (ausgenommen sind ausdrückliche vorherige Berechtigungen mindestens in Textform, die zwingend mitzuführen sind). In jedem Fall ist es verboten, Fahrzeuge auf nicht hierfür vorgesehenen und ausgewiesenen Flächen abzustellen bzw. zu parken.

Fahrzeuge müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein und dürfen keine Betriebsflüssigkeiten verlieren. Wird der Verlust von Betriebsflüssigkeiten vom Fahrzeugführer oder anderen Insassen oder sonst für das betreffende Fahrzeug Verantwortlichen bemerkt, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Auffangen und Lagern der Betriebsflüssigkeit, Fehlersuche- und Behebung, Entfernen des Fahrzeugs, Mitteilung an die PHNX Records GmbH & Co. KG bzw. dieser zuzuordnende Personen wie beispielsweise Parkpersonal, Einlasspersonal, Sicherheitsdienst).

Flucht- und Rettungswege bzw. -Einrichtungen

Flucht- und Rettungswege bzw. -Einrichtungen sind nicht zum Aufenthalt gedacht und sind deshalb möglichst schnell zu kreuzen bzw. nach dem Betreten wieder zu verlassen bzw. im Fall von Einrichtungen gar nicht zu betreten. Die Nutzung als Sitzgelegenheit oder Sammelplatz ist verboten.

Bauliche Anlagen

Es ist verboten, bauliche oder sonstige Anlagen oder ähnliches zu erklettern, zu übersteigen, zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben, zu verschieben oder sonst zu beseitigen.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen, Lagern oder Nutzen der folgenden Gegenstände ist verboten:

  • Jegliche Art von Glas (z.B. Flaschen und Trinkgläser),
  • Waffen oder andere ähnlich gefährliche Gegenstände (z.B. Baseballschläger, CS-Gas, Pfefferspray, Motorsägen, Äxte, Beile, Zwillen, Schleudern),
  • Drogen und Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind,
  • Gasdruckflaschen,
  • Professionelle Bild- oder Ton-Aufnahmegeräte bzw. Kameras mit wechselbaren Objektiven, die nach Art oder Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen,
  • Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände aller Art (z.B. bengalische Feuer, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer, Gartenfackeln, insbesondere Himmelslaternen) sowie Explosivstoffe (z.B. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen),
  • Drohnen oder andere Flugkörper (z.B. Ballons, Drachen),
  • Lärmverursachende Gegenstände (z.B. Druckluftsirenen, Gashupen, Vuvuzelas, Megafone, Musikanlagen, PA-Systeme und selbstgebaute „Boomboxen“),
  • Laserpointer,
  • Konfetti, Papierschnipsel, Papierrollen,
  • Farbspraydosen, Permanent-Marker,
  • Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichem, insbesondere rechtsextremem Inhalt.

Über die Gestattung von nicht aufgeführten Gegenständen auf dem Festivalgelände wird im Zweifelsfall vom Ordnungspersonal oder eine durch die PHNX Records GmbH & Co. KG berechtigte Person entschieden.

Glasverbot

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Mitbringen von Glas verboten. Bei Kontrollen vorgefundene Glasbehälter werden vom Ordnungsdienst einbehalten und ohne Kostenerstattung entsorgt.

Nahrungsmittel, Getränke

Es ist verboten, (abgesehen von einem kleinen Snack oder aus nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit) eigene Nahrungsmittel (inkl. Getränke) in den Zuschauerbereich vor den Bühnen mitzunehmen.

Verhalten im Zuschauerbereich

Es ist verboten, Gegenstände in den Publikumsbereich, auf die Bühne oder in den Backstage-Bereich zu werfen. „Crowd-Surfen“ oder „Stagediving“ sind verboten. Film-, Video- und Tonaufnahmen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der PHNX Records GmbH & Co. KG angefertigt werden.

Feuer

Es ist verboten, offenes Feuer jeder Art zu entfachen (also keine Kerzen, Fackeln, Lagerfeuer, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen etc.).

Tiere

Es ist verboten, Tiere auf das Gelände mitzubringen bzw. auf dem Gelände zu halten.

Toiletten, Notdurft

Es ist verboten, außerhalb der dafür eingerichteten Toiletten die Notdurft zu verrichten.

Abfall

Abfall im üblichen und zu erwartenden Umfang ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Behältnissen zu entsorgen. Soweit vorgesehen, ist dabei die Mülltrennung zu beachten. Übermäßiger oder von der Art her nicht zu erwartender Abfall oder Sondermüll (Batterien, Altöl, elektrische Geräte, Medikamente, lösemittelhaltige Substanzen, chemische Reinigungsmittel) sind von der Person wieder vom Gelände zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, die diesen auf das Gelände eingebracht hat. Grundsätzlich sind alle Bereiche mindestens im gleichen Zustand zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden.

Promotion, Merchandising

Es ist verboten, Merchandising welcher Art auch immer zu verkaufen, Promotionartikel oder Flyer zu verteilen, Plakate anzubringen oder auszuhängen oder sonst nicht genehmigte Werbeaktionen durchzuführen.

Haftung des Besuchers

Jeder Besucher haftet für den von ihm schuldhaft verursachten Schaden.

Foto- und Videoaufnahmen von Besuchern

Durch Medien und die PHNX Records GmbH & Co. KG werden Film- und Fotoaufnahmen zum Beispiel zu Werbe- oder Berichtzwecken erstellt, vervielfältigt und genutzt. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen auch ihn abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

Hygieneregeln

Mit dem Zutritt zum Gelände, verpflichtet sich die zutretende Person, die jeweils aktuellen Regeln zum Infektionsschutz und zur Hygiene einzuhalten. Dies können allgemeine Regeln sein, die behördlich vorgeschrieben oder empfohlen wurden oder Regelungen, die die PHNX Records GmbH & Co. KG vorgeschrieben hat (zum Beispiel AHA-Regeln, Wege-/Gehrichtungsbeschränkungen, Mengenbegrenzungen, Temperaturmessungen, Testerfordernisse).

Folgen eines Verstoßes

Bei einem Verstoß gegen diese Hausordnung kann die verstoßende Person des Geländes verwiesen und mit einem Hausverbot belegt werden. In diesem Fall hat die verstoßende Person keinen Anspruch auf Ersatz für die Eintrittskarte oder sonstigen Schadensersatz, es sei denn, der Ordnungsdienst hat die betroffene Person grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch eines Verstoßes beschuldigt.

Gehörschutz

Der Besucher ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für seine Gesundheit ausgehen kann. Der Besucher hat selbst darauf zu achten, dass er sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schallwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden, entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Gehör- bzw. Ohrenschutz wird dringend empfohlen! Der Veranstalter haftet für Hörschäden nur in Fällen, in denen ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde.


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